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Relativ Aktuell: Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ist angreifbar - Bundesverfassungsgericht 14.01.22

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien aus dem Beamtenrecht

Beamtengesetze / Übersicht

Themen aus dem Bereich Beamtenrecht

Altersgrenze und Dienstzeitverlängerung Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung Beförderung, Beförderungsauswahl, Konkurrentenschutz Im Besoldungsrecht sind wir nicht tätig. Unsere Seite ist in diesem Bereich nicht aktuell. Dienstliche Beurteilung, Zeugnis Dienstfähigkeit, Teildienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht Dienstunfall, Dienstunfallfürsorge, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt, vorzeitige Pensionierung ... Dienstzeitverlängerung über das Pensionsalter hinaus / Antrag des Beamten Eignung des Beamten bzw. des Bewerbers, insbesondere auch gesundheitliche Eignung Entlassung des Beamten und Beendigung des Beamtenverhältnisses auf andere Art Konkurrentenschutz: Leistungsprinzip / Bestenauslese nach Art. 33 II GG (s. oben: Beförderung) Mobbing: Wir werden in diesem Bereich nicht tätig. Rückforderung von Bezügen von Beamten und Pensionären Schwerbehinderte und Gleichgestellte im Beamtenrecht Umsetzung, Versetzung, Abordnung - wir übernehmen nur sehr selten Mandate in diesen Fragen. Zwangsbeurlaubung (Verbot des Führens der Dienstgeschäfte)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir sind als Rechtsanwälte im Beamtenrecht tätig und möchten eigentlich nur unseren Mandanten einige beamtenrechtliche Fragen erläutern. Die Hinweise können nicht vollständig sein und die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Fragen des Besoldungsrechts, der Beamtenversorgung und der Beihilfe beantwortet unsere Seite kaum, weil wir in diesen Bereichen nicht gerne tätig werden und deshalb kaum Mandate annehmen.
Auch mag die Umsetzung der einen oder anderen Gesetzesänderung sich ein wenig verzögern, so dass die Gesetzestexte nicht immer tagesaktuell sind.

Bitte berücksichtigen Sie ferner: ein Rechtsanwalt arbeitet zusammen mit seinen Mandanten an der Lösung aktueller Probleme. Darauf konzentriert sich (fast) alles. Eine abstrakte Darstellung des Beamtenrechts liegt außerhalb des eigentlichen Arbeitsfeldes des Rechtsanwalts. Man widmet sich ihr nur am Rande und versucht dabei, die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandanten zu optimieren, indem man den Mandanten einige wesentliche Gedanken des Beamtenrechts zugänglich macht.

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anrufern weder theoretische Fragen zum Beamtenrecht beantworten, noch ihren Fall so nebenbei einmal kommentieren, bewerten oder gar lösen können.
Auf keinen Fall äußern wir uns zu Ihrem Fall, wenn Sie bereits durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten sind - es sei denn, Sie stimmen dies mit ihm ab und er ist damit einverstanden. Dann können wir im Rahmen einer Erstberatung über Ihr Problem reden und Ihrem Anwalt ggf. unsere Meinung mitteilen.

Häufig mit dem Beamtenrecht verknüpft ist unsere Tätigkeit im Disziplinarrecht und oft auch die Vertretung im Strafrecht, die ihrerseits ebenfalls disziplinarrechtliche Aspekte berühren kann.