Richterdienstrecht
Mit dem Dienstrecht der Richter haben / hatten wir in verschiedener Hinsicht Berührung.
Sehr selten gibt es disziplinarrechtliche Fragestellungen. Bisweilen stellen sich Fragen der Dienstunfähigkeit, bei denen dann die Besonderheiten der Richtergesetze zu beachten sind, die insbesondere das Verfahrensrecht betreffen.
Ein ganz weites Feld sind Konkurrenzsituationen unter Richtern, sei es bei der Einstellung als Richter auf Probe oder bei der Konkurrenz um Beförderungsstellen. Das reine Beamtenrecht, auf das grundsätzlich weiten Umfangs verwiesen wird, wird nicht nur bei der Wahl von Bundesrichtern, sondern auch durch die sehr unterschiedlichen Landesgesetze stark überformt. Als Stichwort mag ein Hinweis auf den Einfluss der Richterwahlausschüsse genügen. Eine Sache für sich sind in diesem Zusammenhang auch die dienstlichen Beurteilungen der Richter und Richterinnen.
Hier eine kurze Auswahl an Entscheidungen, bei denen es nicht nur um Konkurrenzsituationen geht.
Sie dürfen es ruhig als ein wenig anmaßend empfinden, dass wir die Seite "Richterdienstrecht" genannt haben.
Es ist uns bewusst, dass wir hier nicht einmal den Ansatz einer systematischen Darstellung zum Richterdienstrecht bieten.
Immerhin deutet sich vielleicht an, dass uns dieses Rechtsgebiet interessiert.