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Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2020


Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, gültig ab 01.01.20 - Beträge in EUR


Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.20  
     
Nettoeinkommen des Lebensalter des Kindes % Kontrollbetrag
  Barunterhaltspflichtigen 0-5 6-11 12-17 ab 18  
               
1. bis 1900 EUR 393 451 528 564 100 960 / 1160
2. 1901 - 2300 413474 555 593 105 1400
3. 2301- 2700 433497 581 621 110 1500
4. 2701 - 3100 425 488572 610 115 1600
5. 3101 - 3500 443 509 597 636 120 1700
6. 3501 - 3900 473 543 637 679 128 1800
7. 3901 - 4300 502 577 676 721 136 1900
8. 4301 - 4700 532 611 716 764 144 2000
9. 4701 - 5100 561 645 756 806 152 2100
10. 5101 - 5500 591 679 796 848 160 2200
  über 5500,00 Nach den Umständen des Falles


Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Richtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber zwei Personen Unterhaltspflichtigen.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kommen in der Praxis Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen in Betracht, zum Beispiel bei kinderreichen Familien.


Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten:

Unterhaltspflicht gegenüber   Selbstbehalt
in EUR
     
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:   1.160,00
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig:   960,00
anderen volljährigen Kindern:   1.400,00
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, falls erwerbstätig:
falls Unterhaltsverpflichteter nicht erwerbstätig:
  1.280,00
1.180,00
Eltern:   2.000,00





Kindergeld

Kindergeld ab 01.01.18 ab 01.07.19 ab 01.01.21
1. Kind 194 204 219
2. Kind 194 204 219
3. Kind 200 210 225
jedes weitere 225 235 250
       
Familienrecht / Übersicht
Unterhaltsrecht / Übersicht

Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf volljähriger Kinder Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung
Allgemeines, Tabellen Bestimmungsrecht der Eltern Selbstbehalt Kindergeld Düsseldorfer Tabelle 2021 Düsseldorfer Tabelle 2022 Düsseldorfer Tabelle 2023 (pdf)