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Familienrecht: Kindesunterhalt für minderjährige Auszubildende


Auch beim minderjährigen Auszubildenden ist für den Barunterhalt allein der nicht betreuende Elternteil verantwortlich, wenn keine Ausnahmesituation besteht (zum Beispiel: Das Kind lebt ständig im Lehrlingsheim). Der betreuende Elternteil erfüllt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes seine Pflicht durch Erziehung und Betreuung, auch wenn der Auszubildende schon eine gewisse Selbständigkeit erlangt haben kann.

Der Unterhaltsbedarf in Geld wird auch in diesem Fall grundsätzlich allein nach dem verfügbaren durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteiles bestimmt.

Auch hier ist im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle mit den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Eingruppierung und eventuell Umgruppierung heranzuziehen.

Das Kindergeld ist auch beim minderjährigen Auszubildenden nach den ab 01.01.08 geltenden Regeln wie Einkommen des Kindes zu betrachten: es mindert je zur Hälfte den Barbedarf und den Betreuungsbedarf.
Dies gilt, wenn ein Elternteil betreut und der andere Barunterhalt leistet.

Auch eine Anrechnung des Ausbildungseinkommens auf den Barunterhaltsanspruch erfolgt beim Minderjährigen nur zur Hälfte, weil die Unterhaltsbeiträge (Betreuung durch den einen / Barunterhalt durch den anderen) beider Elternteile gleichwertig sind. Das Ausbildungseinkommen wird nach allgemeinen steuerlichen und sozialrechtlichen Regeln bestimmt und um Werbungskostenpauschalen gekürzt, soweit nicht konkrete höhere Werbungskosten belegt werden.
Vielfach erkennt man in der Praxis eine Kostenpauschale von EUR 90,00 an.


Beispiel: Bemessungseinkommen des Vaters 2.700,00 € (Gruppe 4 Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.07.15), Erhöhung um eine Gruppe (auf Gruppe 5), da nur zwei Kinder zu unterhalten sind.

     
Tabellenbetrag   EUR 512,00
Ausbildungseinkommen EUR 420,00  
Ausbildungskosten EUR 90,00 -  
anzurechnendes Einkommen EUR 330,00  
davon Anrechnungsbetrag 1/2   EUR 165,00 -
Anrechnung Kindergeld 1/2   EUR  92,00 -
     
Unterhaltsanspruch   EUR 255,00 (= 512 - 257)


Bei volljährigen Auszubildenden sind in der Regel beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Dann wird das Einkommen des Kindes den beiden Verpflichteten im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote gutgeschrieben.
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Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf volljähriger Kinder Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung
Allgemeines, Tabellen Bestimmungsrecht der Eltern Selbstbehalt Kindergeld Düsseldorfer Tabelle 2020 Düsseldorfer Tabelle 2021